Imkertreff - Doppelte Bannwabentasche

Protokoll vom 2. Imkertreff am Lehrbienenstand

Begrüßung und allgemeiner Austausch

Der zweite Imkertreff des Jahres wurde von Bernward mit einleitenden Worten eröffnet. Die Veranstaltung war sehr gut besucht.

 

Fachvortrag: Doppelte Bannwabentasche. Wann bringe ich sie zum Einsatz? Welcher Nutzen ergibt sich daraus?

Bernward hat in seinem Fachvortrag den Einsatz der doppelten Bannwabentasche in Kombination mit unserem Varroa Controller fundiert und anschaulich dargestellt. Dabei erläuterte er sowohl die praktische Anwendung als auch die zugrunde liegenden Zusammenhänge auf eine klare und nachvollziehbare Weise mit der 2x12 Methode.

Methode 2x12 Tage

Tag 0:
Königin ruhig suchen. Lege sie zur Seite in einem kleinen Käfig.
Hänge die die Bannwabentasche vorsichtig in die Mitte des Brutraumes. Setzt du ein Rähmchen mit NUR offener Brut (oder ein leergeschleudertes Rähmchen) und ein Rähmchen mit Mittelwand ein. Lass die Königin in Ruhe einlaufen. Schließe die Bannwabentasche vorsichtig (Rauch, Besen).

Tag 12:
Öffne die Bannwabentasche vorsichtig. Ein Rähmchen mit der verdeckelten Brut entfernen. Gehe in alle Ruhe vor (Königin!). Ersetze es durch ein ausgebautes / leergeschleudertes Rähmchen.
Schließe die Bannwabentasche vorsichtig (Rauch, Besen).

Tag 24:
Das Volk ist nun brutfrei – bis auf die beiden Rähmchen im Käfig – diese sind vollständig verdeckelt. Öffne die Bannwabentasche vorsichtig. Die beiden verdeckelten Rähmchen vorsichtig herausnehmen (Königin!). Käfig entfernen, neue Rähmchen mit Mittelwänden und natürlich die Königin zurück ins Volk setzen. Das Volk ist nun - außer in der Bannwabentasche - brutfrei.

Diese Brutwaben können dann entnommen werden und mit dem Varroacontroller behandelt werden.

Bannwabenverfahren Timing 2X12

Bannwabenverfahren Timing und Details 2X12

Videoanleitungen für die 2X12 Methode findest du hier:
https://www.youtube.com/watch?v=T1kHvcXN5MQ&t=64s
https://www.youtube.com/watch?v=zt_AtJhGSqQ&t=15s

Quelle: https://varroaresistenzprojekt.eu/methoden-und-entscheidungshilfe.html

 

Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.

Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter
www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/
abgerufen werden.

Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der

       1. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.

Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben.

Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen.

Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt

Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.

Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.

Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

öffentliche Bekanntmachung Meldestichtag Bienen 2026

 

Protokoll: Thomas Schlachter